Benutzer:Christianw/Blog:2013 March 11 15:24:37 CET

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Seminar Vereinsbuchhaltung (11.03.2013)

Christianw war heute auf einem Seminar zur Vereinsbuchhaltung. Dabei ging es vorwiegend um steuerliche Angelegenheiten von gemeinnützigen Vereinen, aber auch um Steuerbefreiung im Sinne der Kleinunternehmerverordnung, die für die Opennet-Initiative gilt. Außerdem stellten sich uns im vergangenen Jahr einige Fragen, die auch bei einem Besuch eines Steuerberaters nicht zufriedenstellend geklärt werden konnten, welche nun aber beantwortet wurden. Eine kurze Zusammenfassung:

  • Die Grenze für die Umsatzsteuerpflicht liegt bei 17.500 Euro.
  • Der Verein muss jährlich die Steuerbefreiung bestätigen lassen, indem er dem Finanzamt eine Zusammenfassung von Einnahmen und Ausgaben vorlegt, die von der Mitgliederversammlung bestätigt wurde. (Kassenprüfung erfolgt, Unterschrift durch Schatzmeister)
  • Die Umsatzsteuergrenze gilt nur für steuerbare Einnahmen. Mitgliedsbeträge oder Spenden gehören demnach nicht hinzu, aber Beträge durch z.B. Hardwareverkäufe.
  • Opennet darf zukünftig Rechnungen ausstellen, doch gilt hier brutto=netto. D.h. dass auf der Rechnung ein Zusatz zu stehen hat mit folgendem Wortlaut: Kein Steuerausweis nach Kleinunternehmerverordnung §19 Abs. 1 UStG.
  • Es besteht auch für Opennet die die Möglichkeit von der Bildung von Rücklagen, die in die Folgejahre hinein angesammelt werden können. Dies gilt für laufende Kosten von drei Monaten, oder auch unbegrenzt für größere Projekte, die beim Finanzamt jedoch angegeben werden müssen.

Zum Schluss gab es einen detaillierten Vortrag über den Vorgang der Steuererklärung bei gemeinnützigen Vereinen. Dieser Vorgang ist relativ überschaubar. Christian wird demnach in dieser Woche noch dem Finanzamt einen Besuch abstatten und die Einnahmen-, Ausgabenrechnung dem Finanzamt vorlegen, um unschöne Amtshandlungen zu vermeiden. Es wäre erneut zu überlegen, ob wir nicht den Weg zur Gemeinnützigkeit gehen wollen, um z.B. Wifidog Projekte leichter zu finanzieren.

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