Projekt UNIRO/Kooperationsvereinbarung

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Inhaltsverzeichnis

Vertragstext (in Arbeit, nicht abgestimmt)

Bitte die Diskussions-Seite hierzu beachten und dort diskutieren, was hier stehen soll!

Vertragspartner

Die Universität Rostock (Universität) und Opennet Initiative e.V. (Opennet) schließen folgenden Vertrag.

§1 Vertragszweck

Opennet unterstützt seine Mitglieder beim Aufbau einer freien Kommunikationsinfrastruktur. Zu diesem Zweck betreibt Opennet eigene Netzwerktechnik und übernimmt eine Regulierungsfunktion für die Mitglieder.

Die Universität ist im Rahmen von Forschung, Wissenschaft und Wissenschaftstransfer an der Weiterentwicklung der Technologie und Verfahren zur drahtlosen Vernetzung interessiert. Die Universität betreibt zu diesem Zweck ein eigenes drahtloses und drahtgebundenes Netzwerk.

Beide Partner vereinbaren, zum beiderseitigen Nutzen zu kooperieren.

Opennet handelt hierbei stets gemäß seiner Satzung - zuletzt geändert am 30.10.2007.

(Auszug aus der Satzung - die vollständige Satzung liegt dem Vertrag bei):

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Aufbaus einer freien und offenen Kommunikationsinfrastruktur (im folgenden offenes Netz oder Opennet genannt). Der Verein erfüllt seine Zwecke insbesondere durch

  1. die Erarbeitung von Musterkonfigurationen, Regelwerken und Vertragsbedingungen, die seinen Mitgliedern den selbständigen Betrieb eigenständiger, vom Verein unabhängiger offener Netze ermöglichen,
  2. den Aufbau von Muster- und Testnetzwerken als "best practice" Studien,
  3. die Erleichterung des Datenverkehrs zwischen den einzelnen offenen Netzen seiner Mitglieder durch Förderung und Betrieb eines Backbone-Netzwerks,
  4. die Erleichterung des Zugangs einzelner offener Netze zum Internet durch Förderung und Betrieb von Gateway-Knoten,
  5. die fachliche Beratung und Schulung seiner Mitglieder in Fragen des Betriebs offener Netze,
  6. die Wahrnehmung gemeinsamer politischer, wirtschaftlicher und sonstiger Interessen offener Netze,
  7. die Unterstützung der Mitglieder bei technischen, finanziellen, organisatorischen und weiteren Fragen des Datenaustausches (sogenanntes Peering),
  8. die technische, organisatorische und regulatorische Hilfestellung zur Einhaltung der jeweils gültigen Rechtsvorschriften in Netzwerken, insbesondere des Urheberrechts sowie des Telekommunikationsrechts, beim Betrieb offener Netze,
  9. die Zusammenarbeit und die Vernetzung mit anderen offenen Netzen,
  10. die Wahrnehmung weiterer Aufgaben, die nach Beschluß des Vorstands zur Förderung der Interessen offener Netze geeignet erscheinen


Wir haben unser Interesse an Standorten und Anbindung zum Ausdruck gebracht. Unsere Bereitschaft, Wissen und Erfahrungen zu teilen ergibt sich ohnehin aus dem „Open-Charakter“ des Vereins. Sollte seitens RA Interesse an Messungen, Test usw. bestehen, haben wir entsprechenden administrativen Zugang zugesichert. In diesen Fragen bestand Einigkeit.

Von Prof. Tavangarian wurden einige Vorschläge für eine Zusammenarbeit auf anderen Ebenen ergänzt. Ihm geht es dabei um Fragen der Netzwerkstruktur – vorstellbar wären für ihn vergleichende Betrachtungen zwischen Opennet und kommerziellen, strukturierter arbeitenden Netzwerken angefangen von der technischen Ebene bis hin zu anthropologischen Fragestellungen – Opennet als Freilandversuch.


§2 Gültigkeitsdauer

§3 Mitgliedschaft

§3 Vereinbarungen

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