Projekt UNIRO/Kooperationsvereinbarung

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Inhaltsverzeichnis

Beschreibung der gewünschten Kooperation

  • Aus der Sitzung:
    • Herr Volle hatte ein paar Sorgen den Vertrag betreffend, wenn Opennet über Uni Leistungen des DFN (Provider der Uni) nutzen darf (Vertrag zwischen Uni und DFN schließt das aus, für Forschung kein Problem, wenn Studenten und Mitarbeiter über Uni rausgehen, auch kein Problem). Ich habe gesagt, dass wir hier nicht an einer Änderung des Ist-Zustandes interessiert sind.
    • Es soll deutlicher werden, dass im Vertrag nur über das Forschungsnetz von RA geredet wird, nicht über das produktive Netz der Uni (Rechenzentrum). Sauberer aufschreiben.
    • Die Gleichwertigkeit der ausgetauschten Leistungen muss bekräftigt werden, sonst bekommt Uni eventuell Ärger mit dem Landesrechnungshof.
    • Verweis auf Satzung aus dem Vertrag nehmen.
    • Gegenseitig eingeräumte Rechte genauer beschreiben.
    • Gegenseitige Haftungsfreistellung (wir, falls was abbrennt, Uni, falls Standort verloren geht oder nicht funktioniert).
    • Technische Fragen sollen in Anhang – welche Technik von uns wo eingesetzt wird. Dokumentation ergibt sich aus meiner Sicht schon daraus, dass wir bei Opennet ohnehin alles offen dokumentieren.
    • Mitgliedschaft im Verein separat regeln, um Diskussion darüber im Zusammenhang mit dem Vertrag zu vermeiden.


  • Das von der Universität, Lehrstuhl für Rechnerarchitektur, Prof. Tavangarian, Forschungsnetz wird mit dem Netzwerk von Opennet verbunden. Opennet erhält folgende Leistungen:
    • Benutzung der im Forschungsnetzwerk vorhandenen Technik zur Datenübertragung.
    • Die Möglichkeit zum Ausbau der Netzknoten des Forschungsnetzes durch den Aufbau eigener Netzwerktechnik am jeweiligen Standort oder durch Überlassung dieser Netzwerktechnik an die Universität.
  • Die Nutzung des produktiven Universitätsnetzes (vom Rechenzentrum der Universität betrieben) zur Anbindung des Netzwerkes von Opennet an das Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
  • Die Universität erhält folgende Leistungen:
    • Benutzung der im Netzwerk von Opennet vorhandenen Technik zur Datenübertragung.
    • Durchführung wissenschaftlicher Experimente, einschließlich der zusätzlichen Installation von Hard- und Software und der Sammlung statistischer Messwerte im Netzwerk von Opennet.
    • Die von Mitgliedern von Opennet vorgenommene Datenübertragung ermöglicht es der Universität, Messungen verschiedener Parameter unter realen Bedingungen vorzunehmen.
  • Universität und Opennet sind sich einig, dass die jeweils erhaltenen Leistungen gleichwertig sind und gegeneinander aufgerechnet werden.

Technischer Anhang

  • Die Universität betreibt ein Forschungsnetzwerk mit zur Zeit XXX Knoten - siehe Karte. Eine Erweiterung oder der Wegfall einzelner Knoten ist möglich.
  • Die Standorte sind durch Funk oder Datenleitungen untereinander vernetzt.
  • An den Standorten befindet typischerweise jeweils eine Installation bestehend aus
    • Elektroinstallation im Schaltschrank
    • WLAN-Router
    • Antennen
  • Im Rahmen der Kooperation sind beispielhaft folgende Modifikationen vorgesehen
    • Neuausrichtung der vorhandenen Antennen oder Anbau zusätzlicher Antennen, um zwischen den Standorten der Kooperationspartner eine Funkverbindung zu erstellen
    • Änderung an der installierten Hard- und Software, um Verträglichkeit zwischen beiden Netzen herzustellen und Messungen durchführen zu können
    • Neuinstallation an weiteren Standorten der Universität, soweit es die Rahmenbedingungen zulassen
  • Die Universität kann Opennet zeitweilig Netzwerktechnik überlassen, die Opennet an eigenen Standorten anbringen wird, beispielsweise, damit die Universität Tests über weite Entfernungen zwischen Standorten durchführen kann, zu denen die Universität selbst keinen Zugang hat.

Vertragstext (in Arbeit, nicht abgestimmt)

Bitte die Diskussions-Seite hierzu beachten und dort diskutieren, was hier stehen soll!

Vertragspartner

Die Universität Rostock (Universität) vertreten durch ... und Opennet Initiative e.V. (Opennet) vertreten durch den Vorstand Christian Wedell, Jan Conrads, Lothar Mickel und Nils Heine schließen folgenden Vertrag.

§1 Vertragszweck

Beide Vertragsparteien vereinbaren, zum beiderseitigen Nutzen zu kooperieren.

§2 Grundlagen der Kooperation

Opennet unterstützt seine Mitglieder beim Aufbau einer freien Kommunikationsinfrastruktur. Zu diesem Zweck betreibt Opennet eigene Netzwerktechnik und übernimmt eine Regulierungsfunktion für die Mitglieder.

Opennet handelt hierbei stets gemäß seiner Satzung - zuletzt geändert am 30.10.2007.

(Auszug aus der Satzung - die vollständige Satzung liegt dem Vertrag bei):

"Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Aufbaus einer freien und offenen Kommunikationsinfrastruktur (im folgenden offenes Netz oder Opennet genannt). Der Verein erfüllt seine Zwecke insbesondere durch

  1. die Erarbeitung von Musterkonfigurationen, Regelwerken und Vertragsbedingungen, die seinen Mitgliedern den selbständigen Betrieb eigenständiger, vom Verein unabhängiger offener Netze ermöglichen,
  2. den Aufbau von Muster- und Testnetzwerken als "best practice" Studien,
  3. die Erleichterung des Datenverkehrs zwischen den einzelnen offenen Netzen seiner Mitglieder durch Förderung und Betrieb eines Backbone-Netzwerks,
  4. die Erleichterung des Zugangs einzelner offener Netze zum Internet durch Förderung und Betrieb von Gateway-Knoten,
  5. die fachliche Beratung und Schulung seiner Mitglieder in Fragen des Betriebs offener Netze,
  6. die Wahrnehmung gemeinsamer politischer, wirtschaftlicher und sonstiger Interessen offener Netze,
  7. die Unterstützung der Mitglieder bei technischen, finanziellen, organisatorischen und weiteren Fragen des Datenaustausches (sogenanntes Peering),
  8. die technische, organisatorische und regulatorische Hilfestellung zur Einhaltung der jeweils gültigen Rechtsvorschriften in Netzwerken, insbesondere des Urheberrechts sowie des Telekommunikationsrechts, beim Betrieb offener Netze,
  9. die Zusammenarbeit und die Vernetzung mit anderen offenen Netzen,
  10. die Wahrnehmung weiterer Aufgaben, die nach Beschluß des Vorstands zur Förderung der Interessen offener Netze geeignet erscheinen"

Die Universität ist im Rahmen von Forschung, Wissenschaft und Wissenschaftstransfer an der Weiterentwicklung der Technologie und Verfahren zur drahtlosen Vernetzung interessiert. Die Universität betreibt zu diesem Zweck ein eigenes drahtloses und drahtgebundenes Netzwerk.

Die Universität untersucht verschiedene technische und soziale Netzwerkstrukturen. Derartige Strukturen sind bei Opennet entstanden und sollen in die Untersuchung einbezogen werden.

§3 Rechte und Pflichten

Die Universität erhält technischen Zugang zum Netzwerk von Opennet.

Opennet stellt der Universität für deren Forschung relevante Informationen zur Verfügung. Dieses geschieht nicht exklusiv, da eine breite Veröffentlichung ohnehin zu den Vereinszwecken gehört.

Opennet unterstützt Mitarbeiter der Universität bei Forschungsvorhaben. Experimente der Universität im Netzwerk von Opennet sind gemäß der vereinsüblichen Gepflogenheiten abzustimmen und sollen den Netzbetrieb nicht beeinträchtigen.

Die Universität stellt entsprechend ihres öffentlichen Auftrags Forschungsergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung.

Opennet kann die von der Universität betriebene Infrastruktur mitbenutzen.

Die Universität kann die von Opennet betriebene Infrastruktur mitbenutzen. Auf Grund der Leistungsordnung von Opennet fallen darunter auch die durch die Mitglieder geschaffenen Netzwerksbestandteile.

Die gegenseitige Mitbenutzung erfolgt kostenneutral.

§4 Mitgliedschaft

Die Universität beantragt eine Mitgliedschaft im Verein Opennet Initiative e.V..

Der Verein gibt diesem Antrag gemäß Satzung statt.

Entgegen der Beitragsordnung wird Beitragsfreiheit vereinbart.

Die Universität ist gemäß Satzung von Opennet berechtigt, einen stimmberechtigten Vertreter zu Mitgliederversammlungen von Opennet zu entsenden.

§5 Dauer des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

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