Diskussion:Projekt UNIRO/Kooperationsvereinbarung

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  • Wer jetzt auf Seiten der Uni der Vertrag schließt, weiß ich nicht. Entsprechend muss das Rubrum angepasst werden. Thm
  • Keine Bedenken zu beiderseitigen Rechten/Pflichten von meiner Seite. Wichtig finde ich den vorhanden Satz, dass die Netznutzung nur so erfolgen darf, dass keine Beeinträchtigungen für das Opennet erfolgen. --Mathias 16:21, 9. Jun 2008 (CEST)
  • Warum soll die UNI Beitragsfrei gestellt werden? Bisher mussten auch andere Vereine, etc. Beiträge Bezahlen, auch wenn dass dann mittels Mitgliedschaft beim anderen dann quasi auch Beitragsfrei war. Ich denke, alles andere bedarf einer Satzungsänderung, oder ist dass in der aktuellen Satzung vorgesehen, dass auch Beitragsfreie Mitgliedschaften erlaubt sind? Sebastian 17:50, 09. Jun 2008 (CEST)
  • Die Änderungen von Nils sind unnötig. Die Universität ist von ihrem Zweck her ohnehin verpflichtet, Forschungsergebnisse zu veröffentlichen - da die Uni aus Steuermitteln finanziert wird, ist sie quasi zur Gemeinnützigkeit per Definition verpflichtet. Wenn sie es nicht tut, dann, weil ein Dritter einen entsprechenden Auftrag erteilt hat. Die Prüfung im Einzelfall erübrigt sich dann. Thm
  • Die angesprochene Veröffentlichung studentischer Beiträge unter Open Source können wir hier vertraglich nicht festlegen, da immer der Student Urheber seiner Werke ist, niemals die Uni. Die Uni hat z.B. keine Rechte an Diplomarbeiten. Das Anliegen von Opennet wird dadurch auch nicht gestärkt - die Vereinsziele stehen drin. Der Vertragspartner weiß daher, worauf er sich einlässt. Außerdem ist es nicht enforceable, wenn da "unter Nutzung der Vereinstechnik" drin steht - da verlangen wir ja nichtmal von unseren Mitgliedern. Opennet sollte auch bedenken, dass das primäre Ziel hier die Mitbenutzung von Standorten ist. Thm
  • Sehe ich ähnlich. Für uns ist primär die Nutzung der Standorte / Technik / Zugänge zur Verbesserung und weiteren Ausbau unseres Netzes relevant. Dafür benötigen wir primär keinen Mitgliedsbeitrag für die Uni noch zu starre Regelungen / Maximalforderungen in der Veröffentlichung. Wichtig ist natuerlich, dass die gemeinsame Arbeit nur mit der Universität (und damit entspr. ihrem Lehr-/Forschungsauftrag) statt findet und frei von kommerziellen Interessen / Partnern ist. --Mathias 11:45, 11. Jun 2008 (CEST)
  • "Opennet kann die von der Universität betriebene Infrastruktur mitbenutzen." Ok. Ich würde aber klarer festlegen, was das genau bedeutet, denn in der Praxis muß das nicht zwangsläufig und im Einzelfall funktionieren. Idee etwa: "Opennet kann an den Gebäuden der Universität Netzknoten installieren. Dabei trägt die Universität die Stromkosten und gewährleistet Internet-Anbindung auf Basis des gegenseitigen Peerings von Daten." Das mit dem Peering muß dann kompatibel sein zu den Bestimmungen des Uni-Providers (DFN), die ich nicht im Einzelnen kenne. Analog würde ich auch "Die Universität erhält technischen Zugang zum Netzwerk von Opennet." präzisieren. Was ist technischer Zugang? Ein Admin Account? ClemensCap
  • Ich würde den Passus aufnehmen: "Die Universität verpflichtet sich, in Veröffentlichungen, die unter Mitverwendung der Infrastruktur von Opennet entstanden sind, diese Tatsache, den Verein und seine URL zu erwähnen." Das ist praktisch in jedem Vertrag der Uni mit Stellen, welche Mittel oder Infrastruktur zur Verfügung stellen, üblich. ClemensCap
  • Gibt es einen Grund, warum die Seite (der Artikel) nicht bearbeitet werden darf? Finde ich schon etwas skuril. --Sebastian 19:27, 20. April 2009 (CEST)
  • Was hättest du denn gerne geschrieben? Thm
  • Ich wollte die Namen der Vorstände ändern, weil Lothar und Jan ja nun nicht mehr im Vorstand sind. Dazu stellt sich für mich ohnehin die Frage, müsen die einzelnen Vorstandsmitglieder namentlich benannt werden, oder reicht nicht bei uns auch nur der Vorstand als solches aus. Meine Frage bezieht sich darauf, dass sich der Vorstand ja doch immer mal wieder ändert und so der Vertrag immer dann wenn sich der Vorstand ändert wieder geändert werden müsste. --Sebastian 13:34, 22. April 2009 (CEST)
  • Der Vertrag ist auch bei Änderungen im Vorstand weiterhin gültig. Die Vorstandsmitglieder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind in den Vertrag aufzunehmen, da sie zu diesem Zeitpunkt den Verein vertreten. Nils Heine
  • Gewagte These. Es ändern sich die Vertragspartner. Da müsste ein entsprechender Passus in den Vertrag, dass sich bei Änderungen im Vorstand, keine Änderungen im Vertrag ergeben sollen. Von daher könnten die Namen auch gleich raus. --Sebastian 13:30, 24. April 2009 (CEST)
  • Sebastian, das ist keine gewagte These - das ist so. Vertragspartner ist der Verein, die "Opennet Initiative e.V.". Dieser Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder rechtswirksam vertreten. Auch wenn der Vorstand wechselt, gelten die durch den Vorstand geschlossenen Vereinbarungen weiter. Nils Heine
  • Nils, worüber diskutieren wir hier eigentlich? Fakt ist, der Vorstand wie er JETZT drin steht ist nicht mehr aktuell. Fakt ist auch, dass der Vertrag noch nicht geschlossen wurde. Warum also nicht die beiden nicht mehr im Vortand befindlichen Personen gegen die JETZT aktuellen Personen austauschen? Sollte sich der Vorstnd nochmal ändern bis der Vertrag geschlossen wird, dann wird es eben noch einmal im Wiki geändert. Wir haben hier ein Wiki. Genau dafür sind Wikis da, um darin zu arbeiten und bearbeiten. Ich verstehe hier gerade diese völlig sinnlose Diskussion nicht!

@thm: Eine Folge der Sperre hier auf dieser Seite ist eine Diskussion die mal wieder völlig an dem vorbei geht was beabsichtigt war. ;) --Sebastian 12:20, 25. April 2009 (CEST)

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