Projekt UNIRO/Kooperationsvereinbarung

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Inhaltsverzeichnis

Vertragstext (in Arbeit, nicht abgestimmt)

Bitte die Diskussions-Seite hierzu beachten und dort diskutieren, was hier stehen soll!

Vertragspartner

Die Universität Rostock (Universität) vertreten durch ... und Opennet Initiative e.V. (Opennet) vertreten durch den Vorstand Christian Wedell, Jan Conrads, Lothar Mickel und Nils Heine schließen folgenden Vertrag.

§1 Vertragszweck

Beide Vertragsparteien vereinbaren, zum beiderseitigen Nutzen zu kooperieren.

§2 Grundlagen der Kooperation

Opennet unterstützt seine Mitglieder beim Aufbau einer freien Kommunikationsinfrastruktur. Zu diesem Zweck betreibt Opennet eigene Netzwerktechnik und übernimmt eine Regulierungsfunktion für die Mitglieder.

Opennet handelt hierbei stets gemäß seiner Satzung - zuletzt geändert am 30.10.2007.

(Auszug aus der Satzung - die vollständige Satzung liegt dem Vertrag bei):

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Aufbaus einer freien und offenen Kommunikationsinfrastruktur (im folgenden offenes Netz oder Opennet genannt). Der Verein erfüllt seine Zwecke insbesondere durch

  1. die Erarbeitung von Musterkonfigurationen, Regelwerken und Vertragsbedingungen, die seinen Mitgliedern den selbständigen Betrieb eigenständiger, vom Verein unabhängiger offener Netze ermöglichen,
  2. den Aufbau von Muster- und Testnetzwerken als "best practice" Studien,
  3. die Erleichterung des Datenverkehrs zwischen den einzelnen offenen Netzen seiner Mitglieder durch Förderung und Betrieb eines Backbone-Netzwerks,
  4. die Erleichterung des Zugangs einzelner offener Netze zum Internet durch Förderung und Betrieb von Gateway-Knoten,
  5. die fachliche Beratung und Schulung seiner Mitglieder in Fragen des Betriebs offener Netze,
  6. die Wahrnehmung gemeinsamer politischer, wirtschaftlicher und sonstiger Interessen offener Netze,
  7. die Unterstützung der Mitglieder bei technischen, finanziellen, organisatorischen und weiteren Fragen des Datenaustausches (sogenanntes Peering),
  8. die technische, organisatorische und regulatorische Hilfestellung zur Einhaltung der jeweils gültigen Rechtsvorschriften in Netzwerken, insbesondere des Urheberrechts sowie des Telekommunikationsrechts, beim Betrieb offener Netze,
  9. die Zusammenarbeit und die Vernetzung mit anderen offenen Netzen,
  10. die Wahrnehmung weiterer Aufgaben, die nach Beschluß des Vorstands zur Förderung der Interessen offener Netze geeignet erscheinen

Die Universität ist im Rahmen von Forschung, Wissenschaft und Wissenschaftstransfer an der Weiterentwicklung der Technologie und Verfahren zur drahtlosen Vernetzung interessiert. Die Universität betreibt zu diesem Zweck ein eigenes drahtloses und drahtgebundenes Netzwerk.

Die Universität untersucht verschiedene technische und soziale Netzwerkstrukturen. Derartige Strukturen sind bei Opennet entstanden und sollen in die Untersuchung einbezogen werden.

§3 Rechte und Pflichten

Die Universität erhält technischen Zugang zum Netzwerk von Opennet.

Opennet stellt der Universität für deren Forschung relevante Informationen zur Verfügung. Dieses geschieht nicht exklusiv, da eine breite Veröffentlichung ohnehin zu den Vereinszwecken gehört.

Opennet unterstützt Mitarbeiter der Universität bei Forschungsvorhaben. Experimente der Universität im Netzwerk von Opennet sind gemäß der vereinsüblichen Gepflogenheiten abzustimmen und sollen den Netzbetrieb nicht stören.

Opennet kann die von der Universität betriebene Infrastruktur mitbenutzen.

Die Universität kann die von Opennet betriebene Infrastruktur mitbenutzen. Auf Grund der Leistungsordnung von Opennet fallen darunter auch die durch die Mitglieder geschaffenen Netzwerksbestandteile.

Die gegenseitige Mitbenutzung erfolgt kostenneutral.

§4 Mitgliedschaft

Die Universität beantragt Mitgliedschaft im Verein Opennet Initiative e.V.

Der Verein gibt diesem Antrag gemäß Satzung statt.

Entgegen der Beitragsordnung wird Beitragsfreiheit vereinbart.

Die Universität ist gemäß Satzung von Opennet berechtigt, einen stimmberechtigten Vertreter zu Mitgliederversammlungen von Opennet zu entsenden.

§5 Dauer des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

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