Projekt HRO/Kooperationsvereinbarung

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Inhaltsverzeichnis

Basis

Die Kooperation basiert auf einem Bürgerschaftsbeschluss für die Städtische Unterstützung für Opennet Initiative. Dazu gab es auch eine Pressemitteilung (mit Links zum Bürgerinformationssystem).

Zielstellung

Die Opennet Initiative e.V. betreibt in Gemeinschaftsarbeit offene und freie Internetzugänge und ermöglicht durch freiwillige / ehrenamtliche Arbeit die Auseinandersetzung und Schulung im Betrieb von Netzwerktechnik. Dies umfasst die den Betrieb von internen Diensten, öffentlichen Zugangspunkten ("Hotspots") sowie eines vermaschten Netzwerkes auf WLAN und Kabelbasis ("Backbone").

Die Hansestadt Rostock betreibt eine IT Infrastruktur für die Vernetzung der Standorte und Einrichtungen der Hansestadt inclusive der Schulen. Ein zentraler WLAN Betrieb besteht.

Durch die Zusammenarbeit wird der Ausbau von freien Zugangspunkten im Stadtgebiet der Hansestadt intensiv gefördert. Opennet erhält die Möglichkeit Transit-Verkehr für die Erweiterung des vermaschten Netzwerkes mit der Hansestadt IT abzuwickeln. Im Gegenzug stellt Opennet das notwendige Internet Zugangssystem auf Basis verteilter Server, diverser Internetzugänge, VPN Diensten und den notwendigen Diensten wie IP Adressvergabe (DHCP) bereit.

Die Hansestadt kann bei Bedarf entsprechende Technik als Leihstellung bereit stellen. Die offenen Internet Angebote sollen vor allem den Einwohnern und Gästen von Rostock zur Verfügung stehen. Darüber hinaus haben die Schulen und Beratungsräume / öffentlichen Gebäude eine besondere Beachtung.

Technischer Anhang

Die technische Dokumentation erfolgt im Dokumentationssystem (Wiki) der Opennet Initiative unter Projekt HRO.

Vertragstext (in Arbeit, nicht abgestimmt)

Vertragspartner

  • Opennet Initiative e.V., eingetragen beim Amtsgericht Rostock
  • Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Hauptamt, IuK

§1 Vertragszweck

Die Zusammenarbeit der Hansestadt und der Opennet Initiative basiert auf einem Bürgerschaftsbeschluss und dem Ziel der gemeinsamen Verbesserung des Angebotes an freien Netzzugang für Bürger und Gäste im Einzugsgebiet der Hansestadt. Insbesondere werden durch Opennet als auch der Hansestadt an prominenten Plätzen und städtischen Einrichtungen WLAN Infrastruktur zum Zugang zum Internet aufgebaut und betrieben.

Es werden dabei keinerlei finanzielle Absichten verfolgt. Der Zugang soll unzensiert, frei und offen sein. Die Technik und der Betrieb folgt dem Gedanken von freier Software ("Open Source"). Freiwillige Bürger der Hansestadt und der umliegenden Gemeinden engagieren sich in der Opennet Initiative.

§2 Grundlagen der Kooperation

Die Opennet Initiative stellt im Rahmen seines Gemeinschaftsprojektes Zugang zur bestehenden Opennet Infrastruktur - wie Servern, WLAN Übertragungsstrecken, freien Zugangspunkten sowie die Möglichkeit Datenverkehr gesichert ins Internet zu leiten. Es kommt dabei die jeweils aktuelle eingesetzte Technologie zum Einsatz.

Die Hansestadt Rostock IT stellt Übertragungsstrecken und technische Unterstützung - wie Switchanbindung, Kabelverbindungen oder Leihtechnik - im Rahmen der gemeinsamen Arbeit zur Verfügung. Beide Partner unterstützen sich gegenseitig bei der Weiterentwicklung des Netzaufbaus, der Nutzung der aktuell verfügbaren Technologien und tauschen sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen aus.

§3 Rechte und Pflichten

Die Hansestadt Rostock erhält kostenfrei Zugang zum Netzwerk und Internet Angebot der Opennet Initiative e.V. - der Zugang wird ebenfalls kostenfrei und ohne Beeinflussung wieder Bürgern, Gästen und dem städtischen Betreib zur Verfügung gestellt.

Die Opennet Initiative erhält kostenfrei Zugang zu Standorten und Netzwerkverbindungen zur Erweiterung des Netzausbaus und zur Bereitstellung des gemeinsamen Internetangebotes. Notwendigen Installationen erfolgen in Abstimmung und werden durch entsprechend geschulte Kräfte durchgeführt. Notwendige Absprachen werden bei Bedarf in einzelnen Standortvereinbarungen festgelegt.

§4 Mitgliedschaft

§5 Dauer des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer besonderen Frist gekündigt werden.

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